Trauungen in der Lutherkirche

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Zweimal ja und Gottes Segen - das ist die kirchliche Trauung.


Viele Paare entscheiden sich ganz bewusst für diese Form, weil sie ihr gemeinsames Leben feiern und um gute Begleitung bitten wollen. Wer heiratet, sagt zunächst vor dem Standesamt ja. Damit haben die Eheleute zwar den Segen des Staates, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Finanzamts.

Aber: Reicht das für gute und für schlechte Tage?

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.
In der Trauung wird die Ehe unter Gottes Wort und Segen gestellt. Und das Paar empfängt den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.
Wie Ihr Traugottesdienst ablaufen soll - auch ganz praktische Fragen, etwa ob Sie Ringe tauschen oder welche Musik gespielt werden soll -, können Sie mit dem Pastor oder der Pastorin unserer Gemeinde besprechen.
Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit dem Pfarramt oder Pastor / Pastorin in Verbindung setzen.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.

Wenn die Konfessionen verschieden sind
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst.

Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteilung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.

Kosten

Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde mit Pastor / Pastorin ist grundsätzlich gebührenfrei. Da mindestens eine/r von Ihnen der Kirche angehört kommen von unserer Seite keine Kosten auf Sie zu.
Sie haben durch Ihre Kirchensteuer mit dazu beigetragen, dass der Pastor, der Küster, der Organist für Sie da sind, die Kirche sauber (und geheizt) ist, etc.
Wenn Sie sich für eine andere Kirche entscheiden, sollten Sie sich bei dem dortigen Pfarramt erkundigen, um die dort üblichen Konditionen zu erfragen. Ihren Pastor / Pastorin können Sie in der Regel "mitbringen".

Es wird aber in jedem Fall um eine freiwillige Kollekte am Ende des Gottesdienstes gebeten, zu deren Verwendung auch Sie ein Mitspracherecht haben.